Seminar Termine
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Hier finden Sie unsere Qualitätsrichtlinien für die unterschiedlichen Zusatzbezeichnungen der EFT-Anwenderinnen in unserem EFT D.A.CH.-Verband
Die Zertifizierung als EFT-Coach/Beraterin, EFT-Therapeutin, EFT-Trainerin und EFT- Supervisorin nimmt der EFT D.A.CH.-Verband selbst vor.
Grundvoraussetzung für alle Ausbildungsgänge ist selbstverständlich der sensibel mitfühlende Umgang (Rapport) mit Klienten sowie die Bereitschaft zur regelmäßigen Supervision.
Im Einzelnen sind folgende Qualifikationen erforderlich:
- Ein/e EFT D.A.CH.-Coach / EFT D.A.CH.- Beraterin hat Kenntnisse in einer Beratungsmethode, wie z.B. in NLP, systemischen Methoden oder Persönlichkeitscoaching. Diese Kenntnisse sind mit Seminarbescheinigungen zu belegen. Weitere Bedingung: Die Möglichkeit regelmäßig aktiv Klientinnen zu coachen bzw. zu beraten. Weitere Voraussetzungen sind der erfolgreiche Abschluss der EFT-Ausbildung per Nachweis bestehend aus den EFT-Modulen 1, 2 und 3 sowie dem Seminar „EFT & Trauma“, 11 UE Supervision und 3 Falldokumentationen. Die fortlaufende Eigenarbeit am persönlichen Friedensweg wird als selbstverständlich vorausgesetzt.
- Eine EFT D.A.CH.-Therapeutin hat eine abgeschlossene Berufsausbildung im psychosozialen, medizinischen oder psychotherapeutischen Bereich. Alternativ ist eine Heilerlaubnis Voraussetzung. Diese Kenntnisse sind mit Seminarbescheinigungen zu belegen.Weitere Voraussetzungen sind der erfolgreiche Abschluss der EFT-Ausbildung per Nachweis bestehend aus den EFT-Modulen 1, 2 und 3 sowie dem Seminar „EFT & Trauma“, 11 UE Supervision und 3 Falldokumentationen. Die Eigenarbeit am persönlichen Friedensweg wird als selbstverständlich vorausgesetzt.
- Eine EFT D.A.CH.-Trainerin erfüllt die oben erwähnten Grundvoraussetzungen als Coach/Beraterin/Therapeutin und hat mindestens zwei Jahre Erfahrung im Umgang mit EFT in der Praxis mit Klienten. Sie hat das vom EFT D.A.CH. angebotene spezielle Trainerseminar besucht.Weiter Bedingungen: Bescheinigte Assistenz bei anerkannten EFT D.A.CH. e.V.-Trainerinnen in den Modulen 1, 2 und 3 und EFT & Trauma.
- Eine EFT D.A.CH. - Supervisorin erfüllt die Bedingungen der EFT D.A.CH.-Trainerin und hat mindestens 3 Jahre Erfahrung im Umgang mit EFT in der Praxis mit Klienten.
Die Teilnahmebestätigungen für die Module 1-3 und für das Seminar „EFT & Trauma“ sowie für Assistenzen bei AAMET, AMT, DGEPM, ÖIPK, Gary oder Tina Craig werden anerkannt, sofern diese Trainerinnen von den jeweiligen Verbänden als solche geführt und die Ausbildungen dokumentiert sind.
*Aus Gründen der Einfachheit und der besseren Lesbarkeit haben wir auf geschlechtsgerechte Sprache verzichtet und bitten dafür um Verständnis. Wir haben uns entschlossen, dabei einmal die weibliche Form zu verwenden.
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