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Verbindliche Richtlinien für die Inhalte von
Modul 3 nach EFT D.A.CH.e.V.
Vertiefung
Dieses Modul ist für professionelle Anwenderinnen* gedacht. Es ist auch für interessierte Laien offen.
Teilnahmevoraussetzung für das Modul 3
Die erfolgreiche Absolvierung von Modul 1 und 2 gemäß den Richtlinien von EFT D.A.CH e.V.Insgesamt ist der Nachweis von 11 UE Supervision zwischen EFT 1, 2, 3 und „EFT & Trauma“ erforderlich, wenn jemand professionell mit EFT arbeiten möchte.
Dauer:
Mindestens 24 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten.
Inhalt:
- Beantwortung von Fachfragen
- Mentales Klopfen
- Palast der Möglichkeiten- Vertiefung: Aufbau kongruenter Ziele und Verwirklichung mit EFT
- Arbeit mit der Herzensebene Zusammenfassung
- Der „nicht fühlende'“ Klient
- EFT bei besonderen Themen wie Süchte, Burn out und Ähnlichem - Grundlagen
- Überblick: Schwere chronische Krankheiten in Zusammenhang mit der EFT-Behandlung
- Reframing
- Behältertechnik
- Slow EFT
- Arbeit mit dem inneren Kind
- Selbstfürsorge üben
- Ressourcentechniken
- Wenn EFT (scheinbar) nicht funktioniert – Intensivierung
- EFT für positive Veränderungen
- EFT als Werkzeug im Arbeitsbereich
- EFT mit Gruppen / Borrowing Benefits – Vertiefung
- Grenzen der EFT-Behandlung
- Was darf ich als EFT Coach/Therapeutin
- Aufbau einer Nischenpraxis
- Rechtliches und Ethik
- Intuition und Humor – Vertiefung
Demos zu den einzelnen Techniken und praktische Übungen in Kleingruppen.
Hinweise auf ethische Richtlinien, Aushändigung der Richtlinien von EFT D.A.CH. e.V.
Optional:
- Wahrnehmungsebenen
- Provokation bei EFT
- EFT in Kombination mit anderen Techniken.
Für alle EFT’lerinnen die mit Klientinnen arbeiten, ist Fortbildung zu „EFT & Trauma“ Pflicht. Sie kann nach Modul 2 oder 3 besucht werden.
Am Ende erhalten Sie von Ihrer Trainerin eine Teilnahmebestätigung mit Siegel vom EFT D.A.CH.e.V. Verband für Fort- und Weiterbildung in EFT.
Beachten Sie bitte bei der Auswahl Ihrer EFT Fort- und Weiterbildungen, dass
wir nur Teilnahmebestätigungen von Trainerinnen annehmen können, die nach unseren Richtlinien lehren und als solche von uns gelistet bzw. anerkannt sind.
Hier finden Sie unsere Qualitätsrichtlinien für die unterschiedlichen Zusatzbezeichnungen der EFT-Anwenderinnen in unserem EFT D.A.CH.-Verband
Die Zertifizierung als EFT-Coach/Beraterin, EFT-Therapeutin, EFT-Trainerin und EFT- Supervisorin nimmt der EFT D.A.CH.-Verband selbst vor. Grundvoraussetzung für alle Ausbildungsgänge ist selbstverständlich der sensibel mitfühlende Umgang (Rapport) mit Klienten sowie die Bereitschaft zur regelmäßigen Supervision.
Im Einzelnen sind folgende Qualifikationen erforderlich:
- Ein/e EFT D.A.CH.-Coach / EFT D.A.CH.- Beraterin hat Kenntnisse in einer Beratungsmethode, wie z.B. in NLP, systemischen Methoden oder Persönlichkeitscoaching. Diese Kenntnisse sind mit Seminarbescheinigungen zu belegen. Weitere Bedingung: Die Möglichkeit regelmäßig aktiv Klientinnen zu coachen bzw. zu beraten.
Weitere Voraussetzungen sind der erfolgreiche Abschluss der EFT-Ausbildung per Nachweis bestehend aus den EFT-Modulen 1, 2 und 3 sowie dem Seminar „EFT & Trauma“, 11 UE Supervision und 3 Falldokumentationen. Die fortlaufende Eigenarbeit am persönlichen Friedensweg wird als selbstverständlich vorausgesetzt.
- Eine EFT D.A.CH.-Therapeutin hat eine abgeschlossene Berufsausbildung im psychosozialen, medizinischen oder psychotherapeutischen Bereich. Alternativ ist eine Heilerlaubnis Voraussetzung. Diese Kenntnisse sind mit Seminarbescheinigungen zu belegen.
Weitere Voraussetzungen sind der erfolgreiche Abschluss der EFT-Ausbildung per Nachweis bestehend aus den EFT-Modulen 1, 2 und 3 sowie dem Seminar „EFT & Trauma“, 11 UE Supervision und 3 Falldokumentationen. Die Eigenarbeit am persönlichen Friedensweg wird als selbstverständlich vorausgesetzt.
- Eine EFT D.A.CH.-Trainerin erfüllt die oben erwähnten Grundvoraussetzungen als Coach/Beraterin/Therapeutin und hat mindestens zwei Jahre Erfahrung im Umgang mit EFT in der Praxis mit Klienten. Sie hat das vom EFT D.A.CH. angebotene spezielle Trainerseminar besucht.
Weiter Bedingungen: Bescheinigte Assistenz bei anerkannten EFT D.A.CH. e.V.-Trainerinnen in den Modulen 1, 2 und 3 und EFT & Trauma.
- Eine EFT D.A.CH. - Supervisorin erfüllt die Bedingungen der EFT D.A.CH.-Trainerin und hat mindestens 3 Jahre Erfahrung im Umgang mit EFT in der Praxis mit Klienten.
Die Teilnahmebestätigungen für die Module 1-3 und für das Seminar „EFT & Trauma“ sowie für Assistenzen bei AAMET, AMT, DGEPM, ÖIPK, Gary oder Tina Craig werden anerkannt, sofern diese Trainerinnen von den jeweiligen Verbänden als solche geführt und die Ausbildungen dokumentiert sind.
*Aus Gründen der Einfachheit und der besseren Lesbarkeit haben wir auf geschlechtsgerechte Sprache verzichtet und bitten dafür um Verständnis. Wir haben uns entschlossen, dabei einmal die weibliche Form zu verwenden.
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