Seminar Termine

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Neue Strukturen und Inhalte für Seminare nach EFT-D.A.CH PDF Drucken E-Mail

Auf unserer Mitgliederversammlung im März 2012 haben wir neue Inhalte für D.A.CH.-Seminare verabschiedet. Alle Mitglieder von EFT-D.A.CH sind verpflichtet diese Richtlinien einzuhalten. Es sind Mindestanforderungen, die aber von allen TrainerInnen zeitlich und inhaltlich ergänzt werden können. Die Inhalte der  EFT-D.A.CH-Module, können Sie sich hier ansehen.

Allgemeine Richtlinien und Übergangsfristen:

Mindestdauer der einzelnen Module:

Jeder Trainerin kann entscheiden, ob sie die Stundenanzahl der einzelnen Module am Stück anbietet oder lieber aufteilen möchte.

Der Verband erkennt nur Module an, die dem Inhalt und der Mindestdauer seiner Qualitätsrichtlinien entsprechen.

Zeitabstände zwischen den einzelnen Modulen:

EFT und ähnliche Methoden sind Techniken, die vom Aufbau her gut verständlich und auch für Laien relativ einfach zu erlernen sind. Nicht umsonst werden sie zum Teil als Selbsthilfemethoden angeboten.

Gary hat in seinem Brief von Januar 2011 über die Wichtigkeit der Abstände zwischen den einzelnen Modulen geschrieben:

„...mindestens 3 Monate zwischen Modul 1 und 2, und mindestens 6 Monate zwischen Modul 2 und 3...“ Wir schließen uns grundsätzlich dieser Meinung an. Der persönliche Friedensweg/ Friedensprozess und die „Verinnerlichung“ dieser Arbeit brauchen ihre Zeit.  

Darüber hinaus hat jede Trainerin die Möglichkeit individuell zu entscheiden, ob eine Teilnehmerin schon so weit ist, eines der Module in einem kürzeren Abstand zu absolvieren.

Teilnahmebestätigungen für die Module 1 – 3, für „EFT & Trauma“ und für Assistenzen von AAMET, AMT, DGEPM, ÖIPK sowie von Gary und Tina Craig werden anerkannt, sofern die Trainerinnen von den jeweiligen Verbänden als solche geführt und die Ausbildungen dokumentiert sind.

Als Übergangsfrist für die neuen Qualitätsrichtlinien wurde der 31. 12. 2012 gewählt. Das heißt:

Die Ausbildungen die bis zum 31.05.12 begonnen wurden, dürfen bis zum obengenannten Zeitpunkt nach den alten Richtlinien zu Ende geführt werden.

Für den Ausbildungsbeginn ab dem 01.06.2012 gilt die neue Regelung.

Trainerausbildung:

  •  Assistenz in Modul 1 – 3 und „EFT & Trauma“ bei anerkannten Trainern.
  •  Es wird in Zukunft kein „Train the Trainer“ sondern ein spezielles, auf EFT abgestimmtes Trainerseminar geben. Die Inhalte werden noch ausgearbeitet.

Qualitätssicherung ist uns ein wichtiges Anliegen

Für viele unserer Mitglieder war und ist regelmäßige Fort- und Weiterbildung selbstverständlich.

Bei der Jahrestagung 2012 haben wir beschlossen, diesem Thema besonders in EFT nahen und/oder unterstützenden Bereichen neuen Raum zu geben. Unser Ziel ist es, diesem Thema nicht „schulmeisterlich“ zu begegnen, sondern es größtenteils in die Eigenverantwortung der einzelnen EFT Anwenderinnen zu legen. Die Details werden noch ausgearbeitet.  

Hohe Standards dienen unserer Arbeit in ihrer Gesamtheit, unseren Klienten, den Anbieterinnen, Trainerinnen und dem Verband.

Sonder –Workshops für bestimmte Gruppen:

Es ist der Wunsch einzelner Trainerinnen, „EFT zum Kennenlernen“ als Workshop für einen Tag anzubieten. Die Inhalte werden dokumentiert. Dieser Workshop darf nicht mit dem Siegel für Modul 1 versehen werden und gilt auch nicht als offizielles Modul bei EFT D.A.CH. e.V. Dies wird dem Workshopteilnehmer von der jeweiligen Trainerin deutlich bzw. transparent gemacht.

Wien, 2012-04-15

*Aus Gründen der Einfachheit und der besseren Lesbarkeit haben wir auf geschlechtsgerechte Sprache verzichtet und bitten dafür um Verständnis. Wir haben uns entschlossen, dabei einmal die weibliche Form zu verwenden. 

 

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